Kostümkunde: Handbuch der Geschichte der Tracht...

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Ebner u. Seubert, 1862
 

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Popular passages

Page 1 - Geschichte des Verfalls der Sitten, der Wissenschaften und Sprache der Römer in den ersten Jahrhunderten nach Chr.
Page 490 - ... Leib trug er ein leinenes Hemd und leinene Unterhosen, darüber ein Wams, das mit seidenen Streifen verbrämt war, und Hosen; sodann bedeckte er die Beine mit Binden und die Füße mit Schuhen und schützte mit einem aus Seehunds...
Page 307 - Jeder Vater herrschet seinem Hause: Männer ackern, Weiber näh'n die Kleider. Aber stirbt des Hauses Haupt, verwesen Alle Kinder insgesammt die Habe, Sich ein Haupt erkiesend aus dem Stamme, Das, wenn's frommt, sich stellt zum hohen Tage Mit den Käthen, Rittern, Stammeshäuptern. " „Der Verwalter des Familienvermögens war gewöhnlich die älteste Person aus der Familie. Greisen erwiesen die Slaven stets grössere Achtung als andere Völker.
Page 480 - Stirn gescheitelt. Ihre Kleidung war weit und meist leinen, wie sie die Angelsachsen tragen, zum Schmuck mit breiten Streifen von anderer Farbe verbrämt. Ihre Schuhe waren oben fast bis zum grossen Zehen offen und durch herübergezogene lederne Nesteln zusammengehalten.
Page 62 - Recherches sur le commerce, la fabrication et l'usage des etoffes de soie, d'or et d'argent et autres tissus precieux en Occident, principalement en France pendant le moyen äge, 2 vol., Paris 1852—54.
Page 445 - Bilder aus dem Ritterleben und aus der Ritterdichtung nach Elfenbeingebilden und Gedichten des Mittelalters.
Page 574 - Empfange dieses Schwert und treibe mit ihm aus alle Widersacher Christi, die Heiden und schlechten Christen, da durch Gottes Willen alle Macht des ganzen Frankenreiches dir übertragen ist, zum bleibenden Frieden aller Christen.
Page 727 - Weise verordnete er auch in Betreff der Bücher, deren er in seiner Bibliothek eine große Menge gesammelt hatte, daß sie von denen, die sie haben wollten, um den richtigen Preis gekauft werden könnten und der Erlös daraus den Armen zufallen sollte.
Page 726 - Der eine Theil aber, welcher nach seinem Willen ungetheilt bleiben soll, hat die Bestimmung, daß, während jene zwei Theile in der angegebenen Weise vertheilt und unter Siegel gelegt werden sollen, dieser dritte zum täglichen Gebrauch verwandt werde, als ein Gut das durch kein Gelübde als vom Eigenthümer veräußert angesehen werden soll, und zwar so lange als dieser in seinem Leibe wandelt oder die Be» nützung desselben für sich in Anspruch nimmt.
Page 444 - In den Mitteilungen der kk centralcommission zur erforschung und erhaltung der baudenkmale bd.

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