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re eigentliche Definition der Vorstellung, die er selbst für unmöglich hält.

5. Eine eigentliche Definition von einer Vors stellung überhaupt, ist also nicht möglich, wohl aber eine Erörterung. Wie ist dann nun Definition und Erörterung von einander verschieden? Ich kann mir keinen andern Unterschied, als den §. 3. 4. angegebe nen, denken, daß die Definition ein ausführlicher Begriff, (notio completa nach Wolfs Terminologie) die Erörterung hingegen ein unausführlicher Begriff ist. (§.3. 4.) Nach eben dieser philosophischen Spra: che ist ein jeder bestimmter Begriff ein ausführlicher. Nun will uns Hr. R. nach S. 224. einen durchgáns gig bestimmten Begriff von einer Vorstellung geben, und gleichwol keine Definition. Giebt er uns einen unausführlichen Begriff: so giebt er uns keinen bes stimmten; giebt er uns einen bestimmten: so giebt er uns eine Definition. Oder was nennt er einen bes stimmten Begriff?

6. Daß er uns einen bestimmten und also aus: führlichen Begriff habe geben wollen, sehen wir selbst aus den Bemühungen, die er anwendet, sich gegen den Vorwurf zu verwahren, daß sein Begriff einen Zirkel enthalte. Dieser Vorwurf war nicht zu besor: gen, so lange sich Hr. R. in dea Schranken einer bloßen unausführlichen Erörterung hielt; denn diese befaßte nichts von den eigenthümlichen Merkmalen

des

des Begriffs; (§. 4.) sie begnügte sich blos mit den Merkmalen, die der Vorstellung als einer Verände: rung eines Subjekts zukommen. In diesem Falle würde die Erörterung nur die allgemeinen Bestimmuns. gen enthalten haben, die wir §. 2. aufgezählt haben, und unter welchen weder das Merkmal Begriff noch Vorstellung vorkommt.

7. Hr. R. scheint sich also den Unterschied zwi schen Definition und Erörterung nicht mit der erfor: derlichen Präcision gedacht zu haben. Das erhellet noch mehr aus dem, was er S. 227. darüber sagt. Es heißt daselbst: „, daß die Unmöglichkeit einer Des », finition keinesweges die Unmöglichkeit einer befrie ,,digenden Erörterung nach sich ziehe, wissen die Los ,, gifer.,,

Wenn das die Logiker wissen sollen: so' dürfen sie nichts mehr wissen, als daß man von vielen Dingen blos einen unausführlich deutlichen Begriff haben könne; wenn sie mehr zu wissen glauben, fo glauben sie mehr zu wissen, als sie verantworten kön nen. Hr. R. scheint indeß unter dieser befriedigen den Erörterung wirklich einen ausführlich deutlichen Begriff zu verstehen. Denn er sett hinzu: „Man » weiß nicht, was ein Körper, was die Bewegung »an sich u. f. w. sey, aber man weiß doch, was » man sich bey diesem Worte zu denken habe, was ,, den Begriff dieser Gegenstände ausmache, was in denselben wesentlich aufgenommen, and aus

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», demselben wesentlich weggelassen werden müsse., Also: man weiß die Merkmale anzugeben, wodurch sich der Körper und die Bewegung von allen andern | Dingen unterscheidet.. Nun wenn das zu einer bes friedigenden Erörterung der Begriffe von diesen Din: gen gehört: so ist ihre befriedigende Erörterung ein ausführlich deutlicher Begriff, und, wenn dieser fo kurz ist, als möglich: so ist er eine Definition.

8. Ich habe gesagt: aus dieser Verwechselung der bloßen Erörterung mit der Definition entspringe die Besorgniß bey der Erörterung des Begriffs einer Borstellung in einen Zirkel zu verfallen, (§. 6.) und ich habe hinzugeseßt, daß dieses bey der bloßen Erör: terung, die keine Definition ist, nicht zu besorgen sey. Bey einer Definition ist dieser Zirkel allerdings zu besorgen; aber warum? Das eigentliche Warum dieser sehr natürlichen Besorgniß liegt blos in der Ein: fachheit und Allgemeinheit des Begriffs von Vorstel: lung. Die allgemeinsten Begriffe sind auch die eins fachsten; der höchste Begriff ist völlig einfach, und fann daher in keine Merkmale zergliedert werden. Der Begriff von Vorstellung ist der allgemeinste und höchste von allen Thätigkeiten des innern Sinnes. Deswegen kann er in keine Merkmale, die ihm eigens thümlich sind, zergliedert werden; darum ist keine Definition von ihm möglich. Aber er ist nicht der höchste Begriff überhaupt; denn es giebt noch andere

Thätigkeiten, noch andere Veränderungen, nåmlich die Thätigkeiten und Veränderungen des Körpers, mit diesen muß er Merkmale gemein haben, diese ges ben einen unausführlichen Begriff d. i. eine Erörtes rung, sofern sie von der Definition verschieden ist.

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9. Wie erhalten wir aber dann nun einen auss führlichen Begriff (§. 5.) von der Vorstellung, wenn er weder eine Definition noch eine Erörterung seyn kann? Dafür weiß ich keinen Rath, wenn man die Mittel verschmähet, womit sich die bisherige noch nicht reformirte Philosophie leider! hat begnügen müssen. Wo man keinen deutlichen ausführlichen Begriff haben kann, da muß man sich natürlich mit einem undeutlichen Begriffe behelfen, und dieser Fall kömmt für ein Wesen, wie der Mensch ist, so oft vor, daß wir, dächt ich, wol daran gewöhnt seyn sollten. Wir müssen also unsere Aufmerksamkeit auf die einzelnen Veränderungen unsers Ichs richten, das was diese alle gemein haben, das ist, daß sie Vorstellungen sind. Wir erhalten also einen ausführlichen aber undeutlichen Begriff von Vorstel lung durch den innern Sinn, gerade so, wie wir den ausführlichen aber undeutlichen Begriff von der rothen Farbe durch einen äußern Sinn erhalten. Der Ver: stand abstrahirt ihn, kann ihn aber nicht deutlich machen.

To. Also wäre der ausführliche Begriff von Vorstellung ein aus den Begriffen, Empfindungen, Erinnerungen, Vorhersehungen u. s. w. abstrahirter Begriff! Nicht anders. Der ausführliche aber undeutliche Begriff ist von Empfindung, Einbildung, Begriff, Urtheil u. s. w abgezogen, der deutliche ist unausführlich; (§. 5. 2.) er enthält blos die Merk; male, die die Vorstellung mit jeder Veränderung ges mein hat, und die man §. 2. aufgezählt findet. Alle abgezogenen Begriffe enthalten das Gemeinschaftli che der niedrigern Begriffe, von denen sie abgezogen find; sie sind in diesen allen enthalten, und fassen fie alle unter sich. Ich sehe daher nicht, wie man sagen könne;,, in der weitern Bedeutung faßt das Wort

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Vorstellung die Empfindung, den Gedanken, die „Anschauung, den Begriff, die Idee zusammen, ,, und in der engsten enthält es das Gemeinschafts „liche von allem diesem *).,, Nach dieser Logik könnte ich sagen: das Wort Mensch hat zweyerley Bedeutungen, eine weitere und eine engere. In der weitern faßt es Mann und Weib zusammen, in der engern enthält es das Gemeinschaftliche von Mann und Weib.

11. Die Bestimmung des Begriffs einer Vors stellung enthält also eine völlig unlogische Unterscheis dung; nicht logischer ist die Unterscheidung der dreyfas

*) S. Th, des Vorst. V. §. 9. 10. 11,

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