Arbeiten aus dem Pharmazeutischen Institut der Universität Berlin, Volume 4

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Julius Springer, 1907
 

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Popular passages

Page 307 - Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genussmittel nachmacht oder verfälscht; 2. wer wissentlich Nahrungs- oder Genussmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält.
Page 207 - Auf Grund eines Versuches im kleinen stellte Desaga1) folgendes fest: „Er säete im Februar auf ein Areal von 20 Quadratruten 1 3 Lot Mohnsamen, wozu er cinschliesslich der Zubereitung des Bodens 4 Stunden gebrauchte.
Page 35 - Weißes, kristallinisches Pulver, leicht löslich in Wasser, Weingeist und Chloroform, schwer löslich in Äther. Das bei 100 ° getrocknete Präparat schmilzt bei 169 °. Die wässerige Lösung reagiert neutral; sie besitzt einen bitteren Geschmack und ruft auf der Zunge vorübergehende Unempfindlichkeit hervor. In der wässerigen Lösung (l + 99) ruft Jodkaliumlösung einen weißen, Kaliumdichromatlösung einen gelben...
Page 65 - Platinblech entweichen violette Dämpfe; der Rückstand, in verdünnter Salzsäure aufgenommen und mit Ammoniak übersättigt, gibt mit Ammoniumoxalatlösung eine weiße Fällung. 0,5 g Sajodin werden mit 10 ccm heißem Wasser angeschüttelt; das Filtrat soll Lackmuspapier nicht verändern, auf Zusatz eines Tropfens Silbernitratlösung sich nicht trüben und beim Verdunsten einen Rückstand nicht hinterlassen. Beim Erhitzen auf 100°...
Page 248 - Wasser nach. Nach vollständigem Abtrocknen schlämmt man den Kolbeninhalt mit Benzol an, bringt ihn auf das Filter und wäscht auf dem Filter sorgfältig mit Benzol nach. Hierdurch wird eine vollständige Entnarkotinisierung bewirkt.
Page 306 - Kunstspeisefett im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen, dem Schweineschmalz ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich aus Schweinefett besteht. Ausgenommen sind unverfälschte Fette bestimmter Thier- oder Pflanzenarten, welche unter den ihrem Ursprung entsprechenden Bezeichnungen in den Verkehr gebracht werden.
Page 307 - Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird bestraft, wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Eßwaren, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch feilhält oder verkauft.
Page 37 - ... Alypinnitrat in l ccm konzentrierter Schwefelsäure und überschichtet die farblose Lösung mit gesättigter Ferrosulfatlösung, so tritt an der Berührungszone ein violettbrauner Ring auf. Prüfung. In der wässerigen, mit Salpetersäure angesäuerten Lösung des Alypinnitrate soll Silbernitratlösnng eine Trübung nicht hervorrufen. Bei 100° soll Alypinnitrat einen Gewichtsverlust nicht erleiden und nach dem Verbrennen einen wägbaren Rückstand nicht hinterlassen.
Page 315 - Margarine im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen, der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt.
Page 66 - Säuregemisches, sodann zweimal mit je 20 ccm Äther nach, gibt die Spülflüssigkeit ebenfalls in den Scheidetrichter und schüttelt kräftig um. Nach Trennung der beiden Schichten wird die wässerige Schicht durch ein angefeuchtetes Filter von 8 cm Durchmesser in einen geeigneten Kolben filtriert, der Äther noch zweimal mit je 10 ccm Wasser nachgewaschen und die Waschwässer nach Filtration durch das gleiche Filter mit dem ersten Filtrat vereinigt. Das Filter wird noch mit heißem Wasser 3—4...

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